Wie lebt man mit einem Herzschrittmacher?
- Für den Alltag gibt es für die Patienten fast keine Einschränkungen. Nach der ersten Operation werden Kontrolluntersuchungen durchgeführt. Mit einem Elektrokardiogramm (EKG) wird die Funktion des Herzschrittmachers geprüft. Aller sechs bis zwölf Wochen finden weitere Kontrolluntersuchungen statt und der Ladezustand der Batterie wird geprüft. Wenn notwendig, kann die Herzfrequenz verändert werden. Ob zu Hause oder im Beruf, elektrische Geräte können genau so wie vor der Operation benutzt werden. Bei Induktionsherden sollten Betroffene überprüfen, ob es entsprechende Warnhinweise gibt. Anlagen in Kaufhäusern, die vor Diebstahl sichern, sollten schnell durchquert werden. Zwischen diesen Pfosten baut sich ein Niederfrequenzfeld auf. Diese Impulse deutet der Herzschrittmacher als Herzschlag, sodass er aussetzen könnte. Bei Magneten, Elektrowerkzeugen, elektrischen Gartengeräten oder Lautsprechern beispielsweise sollte ein Mindestabstand von 30 bis 50 cm eingehalten werden. Autofahren oder in den Urlaub fliegen, ist kein Hinderungsgrund. Betroffene sollten aber nicht die Kontrollschleusen auf den Flughäfen durchqueren und sich auch nicht mit den Handmetalldetektoren abtasten lassen, sondern den Sicherheitspersonal den Herzschrittmacherausweis vorzeigen. Jeder Patient sollte den Ausweis immer bei sich tragen. Autofahrer sollten sich nicht mit dem Oberkörper über den laufenden Motor beugen. Bei Freizeit und Sport können Sauna, Solarien und Infrarotwärmekabinen sowie Pulsuhren mit Brustgurten können benutzt werden.Röntgen und Ultraschall beeinflussen die Funktion des Herzschrittmachers nicht. Eine Magnetresonanztomografie (MRT) ist aber nicht möglich.
Quelle: SZ April 2008






















